nah_dran: Unfaire Renten für DDR-Geschiedene


Als die DDR-Rente an das westdeutsche System angepasst wurde, hatte man das Idealbild der sozialistischen Frau im Kopf, die ihr Erwerbsleben nicht für die Erziehung der Kinder abbricht. Diese Frauen, dachte man damals, seien im Alter nicht auf eine abgeleitete Versorgung durch ihre geschiedenen Männer angewiesen, wie es sie im Westteil der Republik gibt. Frauen, die sich vor 1992 in der DDR scheiden ließen, erhielten deshalb kein rückwirkendes Anrecht auf den sogenannten Versorgungsausgleich. Heute leben viele von ihnen in Altersarmut. Am Donnerstag, dem 25. März 2010, erzählen sie in nah_dran ihre Geschichte. Um 22:35 Uhr im MDR-Fernsehen.